Berechnung der Betonschalungsmengen

Dec 10, 2025

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Sofern nicht anders angegeben, wird die Schalungsmenge für Ortbeton und Stahlbeton auf der Grundlage der Fläche der Kontaktfläche zwischen Beton und Schalung in Quadratmetern (㎡) berechnet.

 

1. Die Schalungshöhe für vor Ort gegossene Säulen, Träger, Platten und Wände aus Stahlbeton (d. h. die Höhe vom Außengelände bis zur Unterseite der Platte oder von der Oberseite der Platte bis zur Unterseite der Platte) beträgt 3,6 m oder weniger. Für jeden Abschnitt über 3,6 m wird eine zusätzliche Stützungsmenge auf Basis des überschüssigen Abschnitts berechnet.

 

2. Löcher in vor Ort gegossenen Stahlbetonwänden und -platten mit einer einzelnen Öffnungsfläche von 0,3㎡ oder weniger werden nicht abgezogen und die Schalung für die Seitenwände der Löcher wird nicht hinzugefügt. Löcher mit einer Fläche von mehr als 0,3㎡ werden abgezogen und die Fläche der Seitenwandschalung wird in die Berechnung der Wand- und Deckenschalungsmenge einbezogen.

 

3. Vor Ort gegossene--Stahlbetonrahmen werden gemäß den entsprechenden Vorschriften für Balken, Platten, Säulen und Wände berechnet. Angebaute Stützen werden in die Berechnung der Wandmenge einbezogen.

 

4. Bei becherförmigen Fundamenten, bei denen die Höhe der Becheröffnung größer als die Länge der größeren Seite der Becheröffnung ist, wird das Quotenelement für hohe -Becherfundamente angewendet.

 

5. Überlappende Abschnitte von Verbindungen zwischen Stützen und Trägern, Stützen und Wänden und Trägern sowie in Wände hineinragende Trägerenden und Deckenenden werden bei der Berechnung der Schalungsfläche nicht berücksichtigt.

 

6. Freiliegende Flächen von tragenden Säulen sollten in die Berechnung der Schalungsfläche einbezogen werden. Die Kontaktfläche zwischen Tragwerksstützen und Wänden wird bei der Berechnung der Schalungsfläche nicht berücksichtigt.

 

7. Vor Ort gegossene Kragplatten aus Stahlbeton (Markisen, Balkone) werden auf der Grundlage der horizontalen projizierten Fläche des Kragteils berechnet. Die Schalung für Konsolenträger und über die Wand hinausgehende Deckenränder wird nicht gesondert berechnet.

 

8. An Ort und Stelle gegossene Stahlbetontreppen werden auf der Grundlage der horizontalen projizierten Fläche der freiliegenden Fläche berechnet, ohne Abzug der Fläche, die von Treppenhäusern mit weniger als 500 mm eingenommen wird. Die Seitenschalung für Treppenstufen, Treppenstufen, Podestträger etc. wird nicht gesondert berechnet.

 

9. Betonstufen, mit Ausnahme der Treppengurte, werden auf der Grundlage der horizontalen Fläche der Stufenabmessungen berechnet. Die Schalungsfläche auf beiden Seiten der Stufenenden wird nicht gesondert berechnet.

 

10. Vor Ort gegossene kleine Becken und Tanks aus Beton werden auf der Grundlage des Außenvolumens der Komponente berechnet. Die Schalung für Innen-, Außen- und Boden des Beckens bzw. Tanks wird nicht gesondert berechnet.